31.01.2021, 21:03 - Wörter:
Hogwarts-Hausregeln
Die Regeln in Hogwarts werden bekanntermaßen sowohl von Lehrern, als auch Schülern unterschiedlich ausgelegt, strapaziert und manchmal auch schlicht übergangen.
Natürlich kommt es auch nicht selten vor, dass Schüler die Regeln bewusst brechen (indem sie sich nachts rausschleichen, einen Abstecher in den Verbotenen Wald unternehmen usw.), wenn sie dabei allerdings erwischt werden, drohen Strafen.
2. In den Gängen des Schlosses darf nicht gezaubert werden.
3. Schüler der ersten und zweiten Klasse dürfen keine Ausflüge außerhalb des Schulgeländes unternehmen.
4. Ab Beginn des dritten Schuljahres dürfen Schüler an Hogsmeade-Wochenenden Ausflüge in das Zaubererdorf unternehmen, vorausgesetzt, sie können die schriftliche Genehmigung eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
4.2 Davon abgesehen ist allen Schülern das unbefugte Verlassen des Schlosses und der zugehörigen Ländereien strengstens untersagt.
5. Schülern, die nicht volljährig sind, ist der Zugang zur Verbotenen Abteilung der Bibliothek verwehrt, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung von einem Lehrer vor.
6. Der Verzehr von Alkohol ist Schülern auf dem gesamten Schlossgelände untersagt.
7. Zugang zum Vertrauensschülerbad haben Vertrauensschüler, Schulsprecher und Quidditchkapitäne. Es befindet sich im fünften Stock neben der Statue von Boris dem Bekloppten, das Passwort lautet ‚Pinienfrisch’.
2. Der Verbotene Wald darf von Schülern nicht betreten werden.
3. Das Schwimmen im schwarzen See ohne die Anwesenheit einer Aufsichtsperson ist untersagt.
Nachtruhe gilt ab 22:00 Uhr.
2. Jungen ist es nicht gestattet, die Mädchenschlafsäle zu betreten. Ausnahme: Männliche Vertrauensschüler & Schulsprecher, sofern Anlass besteht.
Vertrauensschüler Nachtpatrouille läuft) haben die Schüler Ihre Schuluniform zu
tragen.
2. Den jeweiligen Lehrern steht es frei, für die Teilnahme an ihren AGs die Schuluniform vorzuschreiben, oder nicht.
3. Während ihrer Freizeit ist es Schülern freigestellt, Schuluniform oder private Kleidung zu tragen.
2. Schulsprecher sind befugt, Schülern und Vertrauensschülern bei Regelverstößen Punkte abzuziehen oder Strafarbeiten zu erteilen. Dem anderen Schulsprecher können sie allerdings keine Punkte abziehen.
3. Bei Vertrauensschülern und Schulsprechern gehört das jeweilige Abzeichen verpflichtend zur Schuluniform dazu.
Mögliche Formen der Strafe sind:
• Punkteabzug: In der Regel werden für kleinere bis mäßige Verstöße 5 – 10 Punkte abgezogen, bei schwereren Verstößen können es bis zu 20 Punkte sein.
• Nachsitzen / Strafarbeit: Ebenfalls eine beliebte Form der Bestrafung. Fehlverhalten im Unterricht wird gerne mit Nachsitzen bestraft, Fehlverhalten außerhalb des
Unterrichtes hat oftmals eine Strafarbeit zur Folge (z.B. Hagrid auf eine Streife in den
Verbotenen Wald begleiten, Pokale und Medaillen im Pokalzimmer von Hand polieren,
Hausregeln abschreiben etc.).
• Beurlaubung: Bei extremen Regelverstößen kann ein Schüler für eine gewisse Zeit von Hogwarts beurlaubt werden. Darüber entscheidet der Schulleiter im Einzelfall.
• Schulverweis: Bei der Wiederholung von extremen Regelverstößen droht dem betreffenden Schüler ein Verweis. Auch hierrüber entscheidet der Schulleiter im Einzelfall.
Natürlich kommt es auch nicht selten vor, dass Schüler die Regeln bewusst brechen (indem sie sich nachts rausschleichen, einen Abstecher in den Verbotenen Wald unternehmen usw.), wenn sie dabei allerdings erwischt werden, drohen Strafen.
Hogwarts
1. Schülern ist es untersagt, die Zauberstäbe gegeneinander zu erheben. Die einzige Ausnahme hiervon bildet der Duellierclub.2. In den Gängen des Schlosses darf nicht gezaubert werden.
3. Schüler der ersten und zweiten Klasse dürfen keine Ausflüge außerhalb des Schulgeländes unternehmen.
4. Ab Beginn des dritten Schuljahres dürfen Schüler an Hogsmeade-Wochenenden Ausflüge in das Zaubererdorf unternehmen, vorausgesetzt, sie können die schriftliche Genehmigung eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
4.2 Davon abgesehen ist allen Schülern das unbefugte Verlassen des Schlosses und der zugehörigen Ländereien strengstens untersagt.
5. Schülern, die nicht volljährig sind, ist der Zugang zur Verbotenen Abteilung der Bibliothek verwehrt, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung von einem Lehrer vor.
6. Der Verzehr von Alkohol ist Schülern auf dem gesamten Schlossgelände untersagt.
7. Zugang zum Vertrauensschülerbad haben Vertrauensschüler, Schulsprecher und Quidditchkapitäne. Es befindet sich im fünften Stock neben der Statue von Boris dem Bekloppten, das Passwort lautet ‚Pinienfrisch’.
Ländereien
1. Es ist verboten, sich der Peitschenden Weide zu nähern.2. Der Verbotene Wald darf von Schülern nicht betreten werden.
3. Das Schwimmen im schwarzen See ohne die Anwesenheit einer Aufsichtsperson ist untersagt.
Sperrstunde
1. Die Sperrstunde gilt von 21:00 – 06:00 Uhr. In dieser Zeit darf sich kein Schüler außerhalb des Gemeinschaftsraumes aufhalten, die Ausnahme hiervon sind Vertrauensschüler und Schulsprecher. Lehrer können Schülern im Einzelfall außerdem eine schriftliche Ausnahmegenehmigung ausstellen (z.B. einer Quidditchmannschaft erlauben, bis nach 21:00 Uhr zu trainieren). Nachtruhe gilt ab 22:00 Uhr.
Gemeinschaftsräume
1. Schülern anderer Häuser ist es nicht gestattet, einen fremden Gemeinschaftsraum zu betreten. Ausnahme: Schulsprecher, sofern Anlass besteht.2. Jungen ist es nicht gestattet, die Mädchenschlafsäle zu betreten. Ausnahme: Männliche Vertrauensschüler & Schulsprecher, sofern Anlass besteht.
Schuluniform
1. Während der gemeinsamen Essen in der Großen Halle, der Unterrichtszeiten und Verpflichtungen, die mit der Schule in Zusammenhang stehen (z.B. wenn einVertrauensschüler Nachtpatrouille läuft) haben die Schüler Ihre Schuluniform zu
tragen.
2. Den jeweiligen Lehrern steht es frei, für die Teilnahme an ihren AGs die Schuluniform vorzuschreiben, oder nicht.
3. Während ihrer Freizeit ist es Schülern freigestellt, Schuluniform oder private Kleidung zu tragen.
Vertrauensschüler
& Schulsprecher
1. Vertrauensschüler sind befugt, Schülern bei Regelverstößen Punkte abzuziehen oder Strafarbeiten zu erteilen. Anderen Vertrauensschülern und Schulsprechern können sie keine Punkte abziehen.& Schulsprecher
2. Schulsprecher sind befugt, Schülern und Vertrauensschülern bei Regelverstößen Punkte abzuziehen oder Strafarbeiten zu erteilen. Dem anderen Schulsprecher können sie allerdings keine Punkte abziehen.
3. Bei Vertrauensschülern und Schulsprechern gehört das jeweilige Abzeichen verpflichtend zur Schuluniform dazu.
Strafen bei Regelbruch
Lehrern, Vertrauensschülern und Schulsprechern ist es freigestellt, Schüler, die sie beim Brechen einer Regel erwischen, nach eigenem Ermessen Strafen aufzuerlegen. Allerdings verhalten sich sowohl Lehrer, als auch Vertrauensschüler und Schulsprecher verschieden – die einen lassen mehr durchgehen als die anderen, die anderen bevorzugen gewisse Häuser etc.Mögliche Formen der Strafe sind:
• Punkteabzug: In der Regel werden für kleinere bis mäßige Verstöße 5 – 10 Punkte abgezogen, bei schwereren Verstößen können es bis zu 20 Punkte sein.
• Nachsitzen / Strafarbeit: Ebenfalls eine beliebte Form der Bestrafung. Fehlverhalten im Unterricht wird gerne mit Nachsitzen bestraft, Fehlverhalten außerhalb des
Unterrichtes hat oftmals eine Strafarbeit zur Folge (z.B. Hagrid auf eine Streife in den
Verbotenen Wald begleiten, Pokale und Medaillen im Pokalzimmer von Hand polieren,
Hausregeln abschreiben etc.).
• Beurlaubung: Bei extremen Regelverstößen kann ein Schüler für eine gewisse Zeit von Hogwarts beurlaubt werden. Darüber entscheidet der Schulleiter im Einzelfall.
• Schulverweis: Bei der Wiederholung von extremen Regelverstößen droht dem betreffenden Schüler ein Verweis. Auch hierrüber entscheidet der Schulleiter im Einzelfall.